Fürstenwalde und das Katteschwert
Besser sollten wir fragen, was Fürstenwalde mit den Katte-Schwertern zu tun hat, denn es gibt zwei, die Anspruch darauf erheben, das Richtschwert zu sein, mit dem Hans-Herrmann von Katte 1730 in Küstrin hingerichtet wurde. Eines liegt in Brandenburg/Havel, das andere in Berlin. Aber der Reihe nach.
Beginnen wir mit dem Schwert, das im Museum der Stadt Brandenburg/Havel aufbewahrt wird. Hierbei handelt es sich um eine Dauerleihgabe der Familie von Katte. Der Ritterschaftsrat Albert von Katte aus Roskow-Vieritz erwarb es seinen überlieferten Aussagen zufolge 1852 für 20 Taler von dem ehemaligen Offizier Juckwer in Dirschau. Juckwer gab sich danach als Nachfahre des Mittenwalder Scharfrichters Carl Kühne aus, der angeblich das Urteil über Hans-Herrmann von Katte gesprochen haben soll.
In dieser, auch bei Wikipedia nachlesbaren Geschichte gibt es eine ganze Reihe von Fakten, die so nicht stimmen können. Im Rahmen unserer Familienforschung konnten wir gemeinsam mit Frau Dr. Ilse Schumann aus Klein Machnow ein wenig Licht in dieses Dunkel bringen.
Zunächst einmal sprach ein Scharfrichter niemals ein Urteil. Er war Vollstrecker der Justiz. Das endgültige Todesurteil über Herrmann von Katte verhängte allein König Friedrich Wilhelm I. (Der Soldatenkönig) unter Aufhebung des Kriegsgerichtsurteils vom 2.11.1730, welches „nur“ eine lebenslange Festungshaft Kattes vorsah.
Der ehemalige Offizier Juckwer aus Dirschau kann nur Joseph Carl Juckwer gewesen sein, denn er war Offizier unter Major von Valentini und u. a. auch 1807/1808 in Dirschau. Allerdings starb er bereits 1835 als Förster in Krausnik. Dieser Joseph Carl Juckwer kaufte 1817 die Mittenwalder Scharfrichterei von Carl Gottlob Kühn, Enkel des Scharfrichters Johann Friedrich Kühn aus Lübbenau, der die Scharfrichterei Mittenwalde 1736 für 3000 Taler erwarb. Also der Juckwer des Ritterschaftsrates Albert von Katte war kein Nachfahre von Kühn, sondern der Sohn des Joseph Carl Juckwer.
Wie aber soll der Juckwer in den Besitz des Richtschwertes von Katte gekommen sein? Nachweislich nahm die Hinrichtung in Küstrin der Scharfrichter Martin Coblenz aus Beeskow vor. Allerdings quittierte den Empfang der für Enthauptungen üblichen Entlohnung der Scharfrichter Heyl aus Seelow. Das wiederum war nicht unüblich. Bei der Ausführung von Exekutionen wichtiger Persönlichkeiten wurden oft auswärtige Scharfrichter hinzugezogen und dann vom örtlich zuständigen Scharfrichter ausbezahlt.
Da der Beruf des Scharfrichters als „unehrlich“ galt, heirateten Scharfrichter fast immer auch Nachkommen von Scharfrichtern. Dadurch entstand eine extreme Vernetzung der verschiedenen Scharfrichterdynastien untereinander, zumal der Beruf des Scharfrichters nur von männlichen Nachkommen ausgeübt werden durfte.
Für die Vorfahren der Dorothea Friederike Hahn, verehelichte Juckwer, war durchaus eine direkte Verbindung nach Seelow gegeben, über die das Schwert nach Mittenwalde gelangt sein könnte. Auf diese Weise ist es nicht unmöglich, dass das Katte-Schwert zu Brandenburg/Havel tatsächlich das Schwert ist, mit dem Hans-Herrmann von Katte in Küstrin hingerichtet wurde. Bewiesen ist es allerdings nicht.
Bei dem Schwert im Märkischen Museum Berlin handelt es sich der Überlieferung zufolge ebenfalls um ein Richtschwert Kattes. Dieses Schwert gehörte der brandenburgischen Scharfrichter-Dynastie Kauffmann, in die es durch die Heirat von Friederike Kauffmann mit dem Küstriner Scharfrichter Carl Friedrich Heil († 1803), einem Nachkommen des 1730 quittierenden Heyl, gekommen war. Aus der Ehe einer Abigail Tugendreich Hahn mit Johann Gottlieb Kaufmann wurde am 10.09.1700 die Tochter Anna Sophie geboren. Sie war die “Urmutter” der Scharfrichterfamilien Hahn und Untermann in Fürstenwalde. Somit wäre auch hier eine Verbindung gegeben.
Fakt bleibt, dass Hans-Herrmann von Katte sicher nicht mit zwei Schwertern hingerichtet wurde. Welches nun das wahre Schwert ist, wer weiß das schon?