Der Beruf des Scharfrichters
Scharfrichter waren keine rauhen Gesellen, liefen nicht im roten Mantel durch den Ort und sie benutzten in aller Regel auch keine Kapuzen. Diese Klischees sind einfach Phantasie des Volkes und finden in Filmen und Romanen ihren Platz. Der Scharfrichter handelte nach der Halsgerichtsordnung links und war demnach ein früher “Justizvollzugsbeamter”. Die Halsgerichtsordnung legte die Werkzeuge des Scharfrichters und deren Anwendung fest. Auch konnte nur Scharfrichter werden, wer dem Rat die rechts aufgeführten 26 Prüfungsfragen allesamt richtig beantworten konnte. Neben der Scharfrichterei, von der allein er und seine Familie nicht leben konnte, war der Scharfrichter meist verantwortlich für das Beseitigen von Tierkadavern aller Art. Er betrieb also die örtliche Abdeckerei. Die Tierhalter im Verantwortungsgebiet des Scharfrichters waren verpflichtet, ihm gestorbene oder “gefallene Tiere” anzuzeigen, welche er dann gegen Lohn abholte und gefahrlos für die Allgemeinheit beseitigte. Vorher zog er ihnen die Felle ab und verkaufte die Häute. Dieser Handel war recht einträglich, wie man an den für die damalige Zeit beachtlichen Summen sehen kann, die bei der Erbsache Scharfrichterei Fürstenwalde eine Rolle spielten.
Die Scharfrichterei galt allerdings als “unehrliches Gewerbe”. Das war keine moralische Wertung, sondern eine Abgrenzung zu den “Ehrlichen”. Diese waren in Zünften zusammengeschlossen, die Rechte hatten und Hinterbliebene versorgten. Die “Unehrlichen” wurden oft hineingeboren in den Stand, durften keine Ämter in den Gemeinden ausüben und waren von der Gemeinschaft ausgeschlossen. Deshalb heirateten Scharfrichter meist innerhalb ihres Standes. Würde man im Stammbaum die Nebenlinien, die Kinder und Kindeskinder einblenden, könnte man sehen, dass die meisten Scharfrichterdynastien miteinander verwandt waren. Zu den “Unehrlichen” gehörten übrigens auch Schinder und Leibwäscher, Gaukler, Tänzer und Fahrensleute aber auch Müller, Leineweber, Töpfer und Schäfer. Maßgeblich dafür war nämlich die Nichtzugehörigkeit zur Siedlungsgemeinschaft und das Arbeiten unter der Erde. Schnell konnte es vorkommen, dass ehrbare Bürger “unehrlich” wurden und ihren Kindern die Zunftfähigkeit versagt blieb. Es reichte eine unachtsame Berührung eines “Unehrlichen” oder dessen Gerätschaften. Der Fürstenwalder Museumsleiter, Guido Strohfeldt fand bei seiner Familienforschung die Akten eines Prozesses, den einer seiner Vorfahren über 12 Jahre führte. Er hatte sich als Angehöriger der Tischlerzunft nach einem Gelage mit einem Scharfrichter mit diesem auf ein Händel eingelassen und verlor dadurch seine “Ehrlichkeit”. Nicht wegen des Gelages, nicht wegen des Händels sondern wegen des Berührens eines Scharfrichters. Diese Ordnung wurde erst im Verlaufe des 18. Jahrhunderts allmählich aufgehoben und auch Scharfrichter übernahmen schrittweise Positionen in ihren Kommunen.
